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Das Programm STäRKEN vor Ort

Das Programm STÄRKEN vor Ort

Das Programm STäRKEN vor Ort hat zum Ziel, die soziale, schulische und berufliche Integration von benachteiligten jungen Menschen und Frauen mit Problemen beim Einstieg und Wiedereinstieg in das Erwerbsleben zu unterstützen. Durch Aktivierung sollen die Jugendlichen und Frauen mehr Möglichkeiten zur Teilhabe, Chancengleichheit und Bildung gewinnen. In diesem Rahmen werden auch die zivilgesellschaftliche Beteiligung und Vernetzung der lokalen Akteure gefördert.
Eine Förderung erfolgt in klar abgrenzbaren und von den Gebietskörperschaften definierten Stadtteilen sowie Landkreisen in der Fläche. Die Programmumsetzung erfolgt dezentral (in 280 Fördergebieten) durch lokale Koordinierungsstellen und das lokale bzw. regionale Netzwerk. Die Mikroprojekte werden vor Ort durch einen Begleitausschuss ausgewählt, in dem sich alle relevanten Akteure sowie die Bewohnerinnen und Bewohner und die Adressaten des Programms engagieren.

Grundlage der Förderentscheidung ist der Lokale Aktionsplan, den alle Beteiligten zur Förderung der Adressatinnen und Adressaten erarbeiten und umsetzen. Diese Vorgehensweise ermöglicht maßgeschneiderte Projekte, z.B. aufsuchende und motivierende Ansätze, Projekte zur Stärkung von Schlüsselkompetenzen, zur (ersten) beruflichen Orientierung, zum Erwerb erster Fachkenntnisse oder zur Unterstützung junger Menschen beim übergang von der Schule in den Beruf. Darüber hinaus werden das Engagement und zivilgesellschaftliche Strukturen in den Fördergebieten nachhaltig gestärkt.

Wie im Vorgängerprogramm „Lokales Kapital für soziale Zwecke“, erfolgt die Förderung der Mikroprojekte zu 100 Prozent aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union. Die ESF-Regiestelle, Servicestelle STäRKEN vor Ort, ist im Auftrag des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für die bundesweite Koordination des Programms zuständig.

Steuerung vor Ort

Steuerung vor Ort
Für jedes Fördergebiet gibt es zwei Steuerungsinstanzen: eine sogenannte Lokale Koordinierungsstelle und einen Begleitausschuss. Die Lokale Koordinierungsstelle ist sowohl für die fachlich-inhaltliche Erarbeitung, Gestaltung und Umsetzung des Lokalen Aktionsplanes vor Ort als auch für die Mittelvergabe verantwortlich. Darüber hinaus steuert sie die Netzwerkbildung und den gesamten politischen Prozess und sichert und transferiert die Ergebnisse. Die Lokale Koordinierungsstelle ist die Ansprechpartnerin sowohl für potenzielle Mikroprojektträger als auch für die ESF-Regiestelle.
Für die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte ist ein sogenannter Begleitausschuss zuständig. Dieser setzt sich aus Vertreter(inne)n der Verwaltung (davon zwingend vorgeschrieben: Jugendamt, Träger der Grundsicherung, Gleichstellungsbeauftragte/r und – sofern vorhanden – Integrationsbeauftragte/r), relevanten lokalen Akteuren sowie direkten Vertreter(inne)n der Adressaten-/Zielgruppen und der Bewohnerschaft zusammen. Seine Sitzungen dienen über die Auswahl und Begleitung der Mikroprojekte hinaus dem Informationsaustausch der Beiratsmitglieder untereinander sowie der Verabredung bilateraler Kooperationen und tragen so zur Nachhaltigkeit der entwickelten Lösungen bei.